Was kostet mich der Gutachter als Geschädigter?
0,00 € – als Geschädigter haben Sie das Recht einen unabhängigen Kfz-Gutachter sowie einen Rechtsbeistand Ihrer Wahl zur Vertretung Ihrer Ansprüche zu beauftragen.
Woher weiß ich, ob der Gutachter objektiv und unabhängig ist?
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer ist anerkannt und geprüft.