Wir führen Oldtimer- und Youngtimer Bewertungen nach dem Classic Data System durch. Und das seit über 25 Jahren.
Die Classic Data Kurzbewertung
Als unabhängiger Sachverständiger bestimmen wir Zustand und Wert eines Fahrzeugs anhand objektiver Kriterien mit einer Gesamtzustandsnote. Darüber hinaus wird die Übereinstimmung des Klassikers mit den entsprechenden Fahrzeugunterlagen geprüft. Neben gängigen Kriterien, wie Lack- und Karosseriezustand, werden dabei auch Aspekte der Originalität oder Historie des Fahrzeuges berücksichtigt.
Ist ein ausführliches Gutachten ratsam, welches auf die einzelnen Baugruppen eingeht. Allein bei einer solchen Bewertung kann auf die Besonderheiten eines Fahrzeuges eingegangen und im Wert berücksichtigt werden.
Besichtigung beim Sachverständigen
Bei der ausführlichen Bewertung handelt es sich um eine intensive Begutachtung des Fahrzeuges durch Rettinger & Kollegen. Wir arbeiten mit modernster Messtechnik, auch eine Vermessung der Achsgeometrie ist nach Absprache möglich.
Originalität – detailierte Fakten
Natürlich können bei dieser Bewertung die wichtigen Nummern wie VIN, Motornummer, Karosserienummer oder Getriebenummer festgehalten werden. Auch andere wertbeeinflussende Faktoren wie die Historie, finden hier ihre Erwähnung
Technische Daten und Ausführungen
Versuche, ein ähnliches Inhaltsvolumen für jedes Element im Raster beizubehalten
Es gilt immer der Grundsatz: „besondere Fahrzeuge“ erfordern einen „besonderen Aufwand“
Als unabhängiger Sachverständiger bestimmen wir Zustand und Wert eines Fahrzeugs anhand objektiver Kriterien mit einer Gesamtzustandsnote. Darüber hinaus wird die Übereinstimmung des Klassikers mit den entsprechenden Fahrzeugunterlagen geprüft. Neben gängigen Kriterien, wie Lack- und Karosseriezustand, werden dabei auch Aspekte der Originalität oder Historie des Fahrzeuges berücksichtigt.
Was passiert bei einem Unfall?
Genügt eine Selbsteinschätzung oder ist ein Gutachten erforderlich?
Im Schadenfall liegt die Beweislast bei Ihnen als Eigentümer
Eine reine Selbsteinschätzung hält einem Rechtsstreit nicht stand